Abwasserabgabe für Schmutzwasser

Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers. Je höher die Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers, desto höher ist die zu zahlende Abwasserabgabe.

Wie wird die Schädlichkeit des Abwassers definiert?

Diese wird bei kommunalen Abwassereinleitungen unter Zugrundelegung

  • der Abwassermenge,
  • der oxidierbaren Stoffe (50 kg CSB  = 1 Schadeinheit)
  • sowie der Phosphor (3 kg P  = 1 Schadeinheit) und
  • Stickstoffkonzentrationen (25 kg N  = 1 Schadeinheit)

errechnet. Bei einem hohen gewerblichen Abwasseranteil können zusätzlich die Metalle

  • Quecksilber (Hg)
  • Cadmium (Cd)
  • Chrom (Cr)
  • Nickel (Ni)
  • Blei (Pb)
  • Kupfer (Cu)

und

  • die organischen Halogenverbindungen (AOX)
  • sowie die Giftigkeit des Abwassers gegenüber Fischeiern (GEi)

relevant werden.

Wie errechnet sich die zu zahlende Abgabe?

Grundlage für die Berechnung der Abwasserabgabe sind die Überwachungswerte und die Jahresschmutzwassermengen der vorliegenden Erlaubnisbescheide der Kläranlagen. Nach dieser Grundlage berechnen sich die Schadstofffrachten, die Schadeinheiten (SE) und letztlich die jährlich zu zahlende Abwasserabgabe.
Abwasserabgabe = Jahresschmutzwassermenge * Überwachungswert / Definition einer Schadeinheit * 35,79 Euro/SE (Abgabesatz je Schadeinheit)

Wie viel zahlt der Wupperverband jährlich?

Die Kläranlagen des Wupperverbandes, leiten jedes Jahr eine Schmutzwassermenge (= Mittelwert der täglichen Trockenwetterabflüsse aufs Jahr hochgerechnet) von etwa 100.000.000 m³ in die Gewässer ein. Auf Basis der Daten der Erlaubnisbescheide berechnet sich die jährlich festzusetzende Abwasserabgabe auf ca. 3,5 Mio €. Durch Erklärung niedrigerer Werte - und entsprechendem Nachweis über deren Einhaltung - kann die Abwasserabgabe deutlich reduziert werden.
Wie kann die Abgabe darüber hinaus gemindert werden
Das Gesetz bietet die Möglichkeit Investitionskosten für den Kläranlagenausbau mit der Abgabe zu verrechnen. Wenn die eingeleitete Schadstofffracht eines Parameters durch den Ausbau um mindestens 20 % vermindert wird, kann die an das Land zu zahlende Abwasserabgabe über einen Zeitraum von drei Jahren um den Betrag der Investitionskosten vermindert/verrechnet werden.

Festsetzung der Abwasserabgabe

Die Erhebung der Abwasserabgabe durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erfolgt zeitlich versetzt zu der Feststellung der gemessenen Werte als Grundlage der Berechnung zum endgültigen Bescheid. Die Festsetzungsfrist für das LANUV beträgt zwei Jahre.

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